Kaum öffnet man die Haustür und betritt die Straße, trifft einen oft ein unangenehmer Anblick: Hundekot, der auf dem Gehweg liegt und Passanten zum Ausweichen zwingt. Besonders ärgerlich ist es, wenn man bei Dunkelheit versehentlich hineintritt und die unangenehmen Folgen erlebt. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich, Hundekot aufzuheben?
In vielen Fällen sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen, insbesondere wenn sie sich auf öffentlichen Plätzen befinden. Das Aufheben von Hundekot ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit gegenüber anderen, sondern auch eine gesetzliche Vorschrift in vielen Städten und Gemeinden. Während im Wald die Regelungen oft lockerer sind, gilt in urbanen Gebieten eine strikte Pflicht zur Beseitigung von Hundekot.
Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und kann bis zu 150 € betragen. Allerdings werden manche Hundebesitzer selbst bei dieser Strafe nicht zum Umdenken gebracht. Eine effektivere Lösung wäre daher die Schaffung und Wartung von mehr öffentlichen Hundetoiletten, um Hundebesitzern eine angemessene Entsorgungsmöglichkeit zu bieten.
Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei den Hundebesitzern, sondern auch bei den Städten und Gemeinden. Sie sollten sich aktiv mit dem Thema der Hundekotentsorgung auseinandersetzen und Strategien entwickeln, um das Problem zu lösen. Eine kostenlose Checkliste zur effizienten Hundekot-Entsorgung, erhältlich beim Jüngling Verlag, bietet praktische Tipps und Anleitungen für Städte und Gemeinden, um diesem Ärgernis entgegenzuwirken.
Hundekot auf Gehwegen ist nicht nur unhygienisch, sondern auch eine Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger. Durch eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen und die Schaffung geeigneter Infrastruktur können wir alle dazu beitragen, dass unsere Straßen und Wege sauber und sicher bleiben.
Bußgeldkatalog:
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-hundekot/