In Thüringen haben Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu fünf Tage im Jahr für Weiterbildungszwecke von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Diese Freistellung erfolgt …
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In Thüringen haben Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu fünf Tage im Jahr für Weiterbildungszwecke von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Diese Freistellung erfolgt …