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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze: Diese Änderungen erwarten Sie ab dem 1. Januar 2025

bei Ronald Rassmann
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Wie bereits 2023 beschlossen, wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2025 erneut angehoben. Ab diesem Datum erhöht sich der Mindestlohn von derzeit 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde.

Diese Erhöhung hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Lohnzahlungen, sondern betrifft auch die Minijob-Grenze, die ebenfalls automatisch an den neuen Mindestlohn angepasst wird.

Mindestlohnanpassung 2025 im Überblick:

  • Mindestlohn bis 31.12.2024: 12,41 € pro Stunde
  • Mindestlohn ab 1.1.2025: 12,82 € pro Stunde

Automatische Anpassung der Minijob-Grenze

Seit der letzten Erhöhung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber weiterhin bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten können und dabei gleichzeitig mehr verdienen.

Die Formel zur Berechnung der Minijob-Grenze lautet:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn × 130) ÷ 3

Für den neuen Mindestlohn von 12,82 € ab dem 1. Januar 2025 ergibt sich folgende Rechnung:

12,82 € × 130 ÷ 3 = 556 €

Das bedeutet, dass die Verdienstgrenze für Minijobber im Jahr 2025 auf 556 € pro Monat ansteigen wird. Der bisherige 538-€-Job wird damit zum 556-€-Job.

Historische Entwicklung der Minijob-Grenze

In der Vergangenheit mussten Minijobber und Arbeitgeber bei jeder Erhöhung des Mindestlohns die Arbeitszeiten neu berechnen, um die Verdienstgrenze von damals 450 € nicht zu überschreiten. Ein Beispiel aus 2022 verdeutlicht dies: Damals stieg der Mindestlohn von 9,82 € auf 10,45 €, was dazu führte, dass Minijobber nur noch 43 Stunden pro Monat arbeiten konnten, anstatt der zuvor möglichen 46 Stunden. Diese aufwendigen Neuberechnungen entfallen nun, da die Minijob-Grenze automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung angepasst wird.

Lohnerhöhungen sind möglich

Arbeitgeber, die Minijobber oberhalb des Mindestlohns beschäftigen, können durch die neue Verdienstgrenze auch Gehaltserhöhungen in Betracht ziehen, ohne die Minijob-Regelungen zu verletzen.

Ein Beispiel: Sie beschäftigen eine Person als Minijobber 20 Stunden im Monat und zahlen einen Stundenlohn von 26,90 €. Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 € haben Sie die Möglichkeit, den Lohn auf 27,80 € pro Stunde anzuheben, ohne die neue Verdienstgrenze zu überschreiten.

Fazit

Die Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde und die damit verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 € im Monat bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber finanzielle Vorteile. Minijobber können weiterhin 10 Stunden pro Woche arbeiten und von einem höheren Verdienst profitieren, während Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Löhne ohne zusätzliche Bürokratie anzuheben.

Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und sollten rechtzeitig in die Planungen für Löhne und Arbeitszeiten einbezogen werden.

Quelle:
https://lpm.mein-personalwissen.de/1/4257/mpw_minijobber/#formular

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