E-Scooter sind die neuen Flitzer, mit denen man schnell von A nach B gelangt, ohne sich körperlich anstrengen zu müssen. Ausgestattet mit einem kleinen Elektromotor sind sie seit einiger Zeit Teil des Straßenverkehrs. Doch leider beobachtet man oft, dass viele Nutzer sich nicht an die Regeln halten und stattdessen auf Gehwegen fahren. Während Autofahrer einen Führerschein benötigen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, können E-Scooter-Fahrer bereits ab 14 Jahren ohne Führerschein unterwegs sein. Hier scheint der Gesetzgeber geschlafen zu haben. Für E-Scooter ist lediglich eine Versicherung erforderlich, und eine Helmpflicht besteht nicht.
Regeln im Straßenverkehr für E-Scooter-Fahrer
Fahrer von E-Scootern müssen beim Teilnehmen am Straßenverkehr zusätzliche Regeln beachten, neben den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier sind die wichtigsten Grundsätze:
- Kein Fahren auf dem Bürgersteig: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden.
- Benutzung der Straße: Falls kein Radweg vorhanden ist, müssen E-Scooter-Fahrer die Straße benutzen.
- Beachtung von Ampeln: E-Scooter-Fahrer müssen sich an die üblichen Ampeln halten. Wenn Fahrradampeln vorhanden sind, müssen auch diese beachtet werden.
- Einzelne Fahrlinie: E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren.
- Rechtsfahrgebot: Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Abbiegehandzeichen: Das Abbiegen muss durch Handzeichen angezeigt werden.
- Parken: Das Parken von E-Scootern ist nur an Stellen erlaubt, an denen es keine anderen Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, behindert.
Quelle: Bußgeldkatalog E-Scooter
Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert ein Bußgeld. Meiner Meinung nach sind die Bußgelder jedoch viel zu niedrig. Um eine wirkliche Wirkung zu erzielen, sollten sie bei mindestens 50 Euro beginnen.
Für weitere Informationen und den aktuellen Bußgeldkatalog besuchen Sie bitte die folgende Website: Bußgeldkatalog E-Scooter